Der Weg zum Ausweis

Kategorie B

Mindestalter 17 Jahre

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. 

Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr 

vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Fahrprüfung

zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.

Nothelferkurs

Der Erwerb zum Führerausweis startet als erstes mit dem Nothelferkurs. Im Nothelferkurs lernst du eine Notfallsituation richtig einzuschätzen, weitere Schaden für Betroffene und Helfer zu verhindern und lebensrettende Sofortmaßnahmen situationsgerecht einzusetzen. 

Wir bieten Nothelferkurse in Kanton Luzern an.

Antrag & Anmeldung für die Theorieprüfung

Hast du den Nothelferkurs bereits absolviert, kannst du dich mit dem Antragsformular für die Theorieprüfung anmelden. Dabei nicht vergessen, dass du einen Sehtest machen musst.

Achtung: Mit dem Antragsformular hast du noch keinen Prüfungstermin. Fühle den Antrag aus und sende ihn an das Strassenverkehrsamt in deiner Nähe. Das Amt stellt dir anschließend eine Karte mit einer Referenznummer zu, mit welcher du dich online einlogen und anmelden kannst. 

Datum und Ort, wo du die Theorieprüfung ablegen möchtest, bestimmst du selber.

Theorieprüfung

Die Prüfung dauert 45 Minuten. In dieser Zeit werden 50 zufällige Fragen (aus den aktuell rund 500 Übungsfragen) gestellt. Die Theorieprüfung kann, im Gegensatz zur praktischen Autoprüfung, beliebig oft wiederholt werden. Eine Prüfungsteilnahme kostet CHF 30.-.

Fahrstunden

Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis (direkt im Anschluss der Prüfung). Nach Erhalt des Ausweises bist du berechtigt, Lernfahrten mit einer Fahrschule oder einer Begleitperson (mind. 23 Jährig und 3 Jahre im Besitz eines gültigen Führerausweises der entsprechenden Kategorie) durchzuführen. Nur noch ein “L” hinten aufs Auto und los gehts! Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig. Das bedeutet, du musst innert dieser Frist den Verkehrskunde-Unterricht (VKU) absolvieren und die praktische Autoprüfungbestehen.

Anzahl Fahrstunden

Das Gesetz schreibt keine Fahrstunden vor. Dies bedeutet, dass es keine Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, die du vor der Anmeldung zur Praxisprüfung absolviert haben musst. Trotzdem sind Fahrstunden bei einem qualifizierten Fahrlehrer sehr empfehlenswert.

Verkehrskunde-Unterricht (VKU)

Die Erfahrungen aus der praktischen Unfallforschung zeigen, dass Neulenker viele Jahre und Kilometer (7 Jahre und 100’000 km) benötigen, um die Zusammenhänge von Verkehrsablaufen richtig zu deuten und auf die darin liegenden Gefahren rechtzeitig reagieren zu können. Durch gezielte Vorbereitung auf verschiedene Verkehrssituationen, soll der obligatorische Verkehrskunde Unterricht (VKU) die Zeit dieser Erfahrungssammlung verkürzen. Erst nach vollständigem Kursbesuch kannst du dich für die Praxisprüfung anmelden.

Praktische Führerscheinprüfung

Bei der praktischen Prüfung stellst du dein können bei einem Fahrexperten unter Beweis. Die Prüfung dauert 50 Minuten, je nach Eigenheit des Fahrexperten kann sie auch bis zu einer Stunde gehen. In dieser Zeit führst du mit dem Prüfungsexperten durch die Stadt/Region und er führt dich bewusst in Prüfungssituationen. Dazu gehören verschiedene Manöver wie bspw. seitliches Einparken, Rückwärtsfahren, Vollbremsung usw.

2. Phasenausbildung 

Die 18- bis 24-jährigen Lenker und Lenkerinnen sind statistisch öfter an Verkehrsunfällen beteiligt als ältere Verkehrsteilnehmer. Die verschärften Bedingungen für den Erwerb des unbefristeten Führerausweises leisten also einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsunfälle.

Inhalt der 2 Phasenausbildung (WAB)

Die 2 Phasenausbildung besteht aus zwei Weiterbildungskursen  je 8 Stunden. Neulenkende mit dem Prüfungsdatum vor dem 01.01.2020, müssen ihren WAB Kurs vor dem Ablauf des Führerausweises auf Probe (Punkt 4b auf dem Führerausweis) absolvieren.
Neulenkende mit dem Prüfungsdatum nach dem 01.01.2020, müssen  ihren WAB (nur 8 Stunden) Kurs im ersten Jahr nach der bestandenen Führerprüfung absolvieren.

 

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